PayPal Verkäuferschutz Organisatorisches, Business

PayPal Verkäuferschutz

Minimieren Sie Ihr Risiko, falls eine Zahlung einmal nicht reibungslos verläuft

PayPal wird immer beliebter: Über 100.000 Online-Shops in Europa haben PayPal als Zahlungsmethode integriert. Lassen auch Sie Ihre Kunden einfacher, schneller und sicherer bezahlen – allein in Deutschland gibt es bereits 5 Mio. PayPal-Konten. Um auch Verkäufer gegen Betrug wie ungerechtfertigte Rückbuchungen zu schützen, gibt es ein paar Regeln zu beachten.

Der extern PayPal-Verkäuferschutz soll gegen Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen aus dem In- und Ausland, ungerechtfertigten Käuferbeschwerden und Rücklastschriften schützen. Damit dieser interne Schutz für Shopbetreiber greift, müssen ein paar Punkte erfüllt werden.

Voraussetzungen für den PayPal-Verkäuferschutz

1) Versand nur mit Versandnachweis
Wichtigster Punkt: Der Versandnachweis bestätigt den erfolgten Versand durch Sie. Prinzipiell akzeptiert PayPal jeden Versandnachweis eines Transportunternehmens mit folgenden Merkmalen: Name des Versandunternehmens, Einlieferungsdatum, Name und Adresse des Empfängers wie bei der PayPal-Zahlung angegeben, Ihr Name und Adresse und eine optionale Nachverfolgungsnummer. Bei Briefen und Päckchen wird das Einschreiben via Deutsche Post als gültiger Versandnachweis akzeptiert. Das Einschreiben muss folgende Angaben vorweisen: Einlieferungsdatum, Name des Empfängers.

2) Adressangabe
Versenden Sie nur an die bei PayPal hinterlegte Käuferadresse.

3) Schnelle Lieferung
Der Versand der Waren muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Dieser zeitnahe Versand entspricht im Allgemeinen dem Standard bei seriösen Online-Händlern.

4) Nutzungsbedingungen
Der Verkäuferschutz verfällt bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal. Beispielsweise wäre die Berechnung eines Aufschlags für die Zahlung mit PayPal der an den Käufer abgegeben wird, gegen die Geschäftsbedingungen.

5) Ausnahmen
Folgende Artikel sind nicht abgedeckt: Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter. Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge, sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Erschienen am 27.12.2008, um 09:54h.