Hotlinking: Einbetten von Medieninhalten Technik, Definitionen & Begriffe

Hotlinking: Einbetten von Medieninhalten

Das Einfügen und Anzeigen von fremden Inhalten auf Websites

Ein Webmaster kann Hotlinking dazu verwenden, um fremde Inhalte einer Website auf seiner eigenen Website anzuzeigen. Auf den ersten Blick erscheint dies recht praktisch, doch nur manchmal wird diese Vorgehensweise geduldet, oft jedoch sagt man Kontent-Klauern den Kampf an.

Meistens werden beim sogenannten Hotlinking einzelne Bilder einer fremden Website auf der eigenen angezeigt. Wenn man ehrlich ist: Wenn man fremde Inhalte verwenden möchte, sollte zuerst der Besitzer gefragt werden, ob er das überhaupt zulässt. Auch wenn er nichts dagegen hat, wird das entsprechende Bild auf den eigenen Server geholt und von dort verlinkt. Hotlinking ist für manche deshalb so attraktiv, da sie eigenen Speicherplatz sparen können, und der Traffic auf das verwiesene Bild natürlich der Ursprungsseite angelastet wird. Der Besitzer dieses Fotos gibt also seinen Content her, und muss zusätzlich noch für den Datenverkehr aufkommen. Der spätere User der Website bekommt davon natürlich nichts mit: Von welcher Website dieses Foto herkommt, lässt sich beim Surfen später nur durch eine Recherche feststellen.

Unerwünschte Nutzung von Inhalten

Um dieses Hotlinking durch Fremde auf den eigenen Seiten zu unterbinden, lassen sich ein paar Zeilen in die .htaccess-Datei einbinden:

RewriteEngine On
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://(.+\.)?meinewebsite\.de/ [NC]
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^$
RewriteRule .*\.(jpe?g|gif|png)$ - [F]

Hier wird nun, wenn ein Bild mit den Endungen JPG, JPEG, GIF oder PNG von Ihrer Website entfernt eingebunden und aufgerufen wird, ein Error-403 Forbidden angezeigt.

Erwünschte Nutzung von Inhalten

Manchmal möchten Anbieter aber explizit, das Inhalte auf fremden Websites angezeigt werden. Wenn diese Inhalte gut und für andere Websitebetreiber interessant sind, liegt es natürlich nahe das Einbinden zu erlauben, mit der Auflage mit einem Link auf die entfernte Website zu verweisen. Ein gutes Beispiel ist YouTube. Wenn Sie in Ihrem Shop, oder Blog ein themenrelevantes Video einbinden, haben Sie interessanten Content, brauchen sich um das Hosten des Videomaterials nicht zu kümmern und für YouTube gehört es zum Geschäftsmodell, dass Werbung nun auf einer fremden Website erscheint. Anbieter und Kunde haben also Vorteile aus diesem Einbetten von fremden Inhalten und YouTube nimmt den extra Traffic dafür gerne in Kauf.

Rechtliches zu fremden Inhalten

In Deutschland ist das unerlaubte Einbinden von fremden Inhalten in die eigene Website schon gerichtlich untersagt worden. Gesetze zum Wettbewerbsrecht und Urheberrecht wurden herangezogen und verboten die Nutzung.

Erschienen am 23.08.2008, um 12:53h.